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Keine Pflichtversicherung für Elementarschäden
Eine Pflichtversicherung für Elementarschäden bleibt unwahrscheinlich. Die Justizminister der Bundesländer haben sich Ende Juni auf der Justizministerkonferenz in Stuttgart gegen eine entsprechende Pflichtversicherung ausgesprochen. Die Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung von Elementarschäden“ hatte in ihrem Bericht erhebliche rechtliche und tatsächliche Bedenken gegen die Einführung einer Pflichtversicherung angeführt. Die Justizminister verweisen stattdessen auf die Entwicklung am Versicherungsmarkt. Nach ihrer Einschätzung besteht eine Entwicklung, dass jedem Bürger zum Schutz vor Existenzgefährdung eine Wohngebäudeversicherung gegen Elementarschäden auch für die Hochrisikozonen zu bezahlbaren Prämien unter Berücksichtigung von prämiensenkenden Aspekten angeboten wird. Die Justizminister erwarten, dass sich diese Entwicklung verstetigt, so dass derzeit keine gesetzgeberischen Schritte empfohlen werden. Die Justizminister betonen zudem, dass ein Schutz vor Elementarschadensereignissen auch durch individuelle Prävention sowie durch Risikoabsicherung erzielt werden muss. Zukünftig sollten staatliche Hilfen daher auch berücksichtigen, ob die Betroffenen eine Versicherung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen hätten abschließen können.Webcode
20150625_003
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