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Fracking: Experten mahnen Änderungen an

Die Pläne der Bundesregierung, die Erdgasfördermethode Fracking in Deutschland gesetzlich strenger zu regeln und die Förderung unkonventionellen Erdgases oberhalb von 3000 Metern Tiefe zu verbieten, sind unter Experten umstritten. In einer dreistündigen öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestags am 8. Juni 2015 begrüßten die Vertreter des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sowie der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften (acatech) zwar grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (Bundestags-Drucksache 18/4713), mahnten jedoch Verbesserungen in zahlreichen Punkten an. Die Sachverständigen vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) forderten ein generelles Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings in Schiefer-, Ton- oder Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern sowie deutlich strengere Regelungen für Fracking in konventionellen Lagerstätten. Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) forderte demgegenüber ein ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland.

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