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AöW fordert strengeres Frackinggesetz
Der öffentlichen Wasserwirtschaft reichen die derzeit geplanten Regelungen der Bundesregierung zum Gewässerschutz bei Fracking nicht aus. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) fordert anlässlich der Beratungen im Umweltausschuss im Bundestag in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten, strengere Regeln im Fracking-Gesetzesverfahren durchzusetzen und das Vorsorgeprinzip stärker zu berücksichtigen. Die AöW verweist explizit auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Mitgliedsstaaten seien verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich der Zustand der Gewässer nicht verschlechtere. Wenn nun zugelassen werde, dass mit Chemiecocktails beim Fracking im Untergrund gebohrt werden darf, werde dieses Verschlechterungsverbot unterlaufen, weil dadurch die Gewässerqualität gefährdet wird, betont AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht in dem Schreiben. Die von der Bundesregierung vorgesehene Expertenkommission, die die Risiken von Frackingvorhaben bewerten bzw. eine Unbedenklichkeitsempfehlung abgeben soll, hält die AöW hingegen für überflüssig. Expertenkommissionen seien in der Vorbereitung von Gesetzen sinnvoll. Die Entscheidung über die Zulassung von Fracking müsse jedoch der Gesetzgeber selbst treffen. Denn Behörden müssten in die Lage versetzt werden, Entscheidungen vor Ort treffen zu können, so die AöW.Webcode
20150608_002
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