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Sachsen: Förderung für Kleinkläranlage noch bis Ende 2015

Der sächsische Umweltminister Thomas Schmidt erinnert an die Pflicht, die Abwasserentsorgung bis Ende 2015 dem Stand der Technik anzupassen. „Mittlerweile entsorgen bereits 94 Prozent der Sachsen ihr Abwasser nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Stand der Technik“, sagt der Minister. „Für sechs Prozent der Sachsen ist der Stand der Technik noch nicht erreicht. An die Betroffenen, die nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen werden, kann ich nur appellieren, die Fördermöglichkeiten für die Umrüstung oder den Neubau ihrer Kleinkläranlage jetzt zu nutzen und nicht länger zu warten. Die gesetzliche Frist 31. Dezember 2015 bleibt unverändert.“ Eine Förderung für die Umrüstung oder den Neubau einer Kleinkläranlage bzw. abflusslosen Grube erhält, wer seine umgerüstete Anlage bis spätestens Ende 2015 in Betrieb nimmt. Die Regierung habe im laufenden Doppelhaushalt des Landes noch einmal 23 Millionen Euro eingestellt, um die Bürgerinnen und Bürger gerade im ländlichen Raum bei dieser Aufgabe zu unterstützen, so Schmidt. Die Betroffenen können wählen zwischen einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1500 Euro für den Neubau und 1000 Euro für die Ertüchtigung einer Kleinkläranlage für bis zu vier Personen oder einem zinsgünstigem Darlehen der Sächsischen Aufbaubank mit zehnjähriger Laufzeit und einem Darlehensbetrag mit einer Mindestsumme von 3000 Euro und maximal 6000 Euro. Informationen zum Verfahren, zum Antrag, zu den Voraussetzungen und den Fördermöglichkeiten sind in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenfrei im Internet bereit steht:

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