Anzeige
Länder wollen Fracking-Regeln verschärfen
Die Bundesländer halten die von der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen zum Fracking für nicht ausreichend. Der Bundesrat hat sich Anfang Mai für weitere Verschärfungen beim Fracking eingesetzt. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung spricht er sich dafür aus, das wasserrechtliche Verbot des Frackings in bestimmten Gebieten unabhängig von der Tiefe des Einsatzes zu verankern. Zudem sollen entsprechende Vorhaben ergänzend zu den im Wasserrecht vorgesehenen Regelungen auch im Bergrecht verboten werden. Frackingmaßnahmen in Vorranggebieten für die Trinkwassergewinnung und Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen müssten bundesrechtlich ausgeschlossen werden, so der Bundesrat weiter. Die Pläne der Bundesregierung zum Fracking ergeben sich aus zwei Gesetzentwürfen und einer Verordnung. Es handelt sich um den Gesetzentwurf zur Regelung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften (BR-Drucksache 143/15), den Entwurf zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung (BR-Drucksache 142/15) und die - in einer späteren Bundesratssitzung zu beratende - Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (BR-Drucksache 144/15). Der Gesetzentwurf in Drucksache 143/15 dient vor allem dem Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung. Er sieht vor, dass das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein – sogenannte unkonventionelle Lagerstätten – zunächst lediglich zu Erprobungs- und Forschungszwecken zulässig sein soll. Eine unabhängige Expertenkommission soll diese Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und auswerten sowie ab Mitte 2018 jährliche Erfahrungsberichte erstellen. Stuft die Expertenkommission den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation als grundsätzlich unbedenklich ein, kann die zuständige Behörde im Einzelfall auch Erlaubnisse für kommerzielles Fracking erteilen.Webcode
20150508_002
Anzeige