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Versenkerlaubnis für K+S bleibt in Kraft
Die Versenkerlaubnis des Düngemittelhersteller K+S für Salzabwasser bleibt in Kraft. Das Regierungspräsidium Kassel wird die wasserrechtliche Erlaubnis für die K+S KALI GmbH zur Versenkung von Salzabwasser vom 30. November 2011 nicht widerrufen, dies teilte das Regierungspräsidium Anfang April mit. Hintergrund ist die jetzt abgeschlossene Untersuchung verschiedener Trinkwassergewinnungsanlagen im Raum Osthessen und Westthüringen, bei denen Gefährdungen ausgeschlossen werden konnten. Eine Nebenbestimmungen der 2011 erteilten und noch bis November 2015 geltenden Versenkerlaubnis war die Auflage, dass die vorgelegte Prognose gesichert werden musste. Dieser Nachweis sollte zur Absicherung der Prognoseentscheidung des Regierungspräsidiums Kassel ursprünglich mit Hilfe eines 3-D-Modells erbracht werden. Bei dem von K+S vorgelegten Berechnungsmodell wurde der zu diesem Zeitpunkt (Dezember 2013) erreichte Stand der Qualitätssicherung (Kalibrierung) bei der vom RP veranlassten Überprüfung als nicht ausreichend angesehen. Da das Unternehmen kein kalibriertes 3D-Modell vorlegen konnte, das die äußerst komplexen Anforderungen vollumfänglich erfüllte, war die Prognoseentscheidung anderweitig abzusichern. Auch wenn allein das Fehlen des 3D-Modells nicht automatisch juristische Konsequenzen für die Gültigkeit der Versenkerlaubnis hat, wurde durch das RP eine neue Risikoabschätzung hinsichtlich einer möglichen Gefährdung von Trinkwasserversorgungsanlagen im Werra-Kaligebiet durchgeführt. In seiner Stellungnahme konnte das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) aufgrund der fehlenden Absicherung durch das 3D-Modell für keine der zwölf näher betrachteten Trinkwassergewinnungsanlagen die Salzabwasserversenkung als potentielle Ursache für die langfristig steigenden Trends der jeweiligen Chloridkonzentrationen ausschließen. Jedoch liegen die gemessenen Chloridkonzentrationen der Gewinnungsanlagen mit Ausnahme des TB Eitra deutlich unter dem Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 250 mg pro Liter. Die Trinkwassergewinnungsanlagen wurden daher vom HLUG mit Ausnahme des Brunnens Eitra als nicht akut gefährdet eingestuft. Am Tiefbrunnen Eitra wurde in dem Zeitraum vom 01.12.2014 bis 15.12.2014 ein Pumpversuch zur Klärung einer möglichen versenkbedingten Beeinflussung sowie zur Einschätzung des Besorgnispotentials einer nachteiligen Veränderung durch die Fortsetzung der Versenkung bis zum 30.11.2015 durchgeführt. Die Ergebnisse zum Tiefbrunnen Eitra lagen im Februar 2015 vor. Danach ergeben sich aus den aktuellen Befunden keine Hinweise auf eine Beeinflussung des Brunnens TB Eitra durch die Salzabwasserversenkung. Die im Rahmen der staatlichen Überwachung festgestellten Mineralisationsschwankungen ergeben sich aus dem Zufluss von geogenen Formationswässern. Zudem könnte durch Änderungen des Brunnenbetriebes und/oder brunnenbauliche Maßnahmen der geogene Chloridgehalt reduziert werden. Hierzu werden weitere geophysikalische Untersuchungen empfohlen.Webcode
20150410_003
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