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EU verklagt Deutschland wegen Kohlekraftwerk Moorburg

Deutschland muss sich wegen Verletzung der FFH-Vorschriften bei der Genehmigung des Kohlekraftwerkes Hamburg/Moorburg vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigen. Die Europäische Kommission hat Ende März eine entsprechende Klage beim EuGH eingereicht. Laut der Kommission besteht die Gefahr, dass sich das Kohlekraftwerk negativ auf geschützte Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge auswirkt. Diese Arten passieren das Kraftwerk auf ihrer Wanderung von der Nordsee zu den etwa 30 Natura-2000-Gebieten im Einzugsgebiet der Elbe stromaufwärts von Hamburg. Die zur Kühlung des Kraftwerks erforderliche Wasserentnahme ist nach Ansicht der Kommission schädlich für diese Tiere. Bei der Genehmigung des Kraftwerks habe Deutschland es versäumt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und nach alternativen Kühlverfahren zu suchen, durch die das Sterben der betreffenden geschützten Arten vermieden werden könnte, heißt es dazu seitens der EU-Kommission. Im November 2014 hatte die Kommission bereits eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet. Angesichts der anhaltenden Weigerung Deutschlands, mögliche Alternativen zu prüfen, habe man nun beschlossen, gegen Deutschland ein Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union anzustrengen, so die Kommission.

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