Anzeige

Vereinigtes Königreich verletzt Kommunalabwasserrichtlinie

Die Europäische Kommission hat Ende März das Vereinigte Königreich wegen Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie verklagt. Nach Auffassung der Kommission hat das Vereinigte Königreich in 17 Gemeinden versäumt, für eine sachgerechte Abwasserbehandlung zu sorgen. In vier der 17 Gemeinden ist die Abwasserbehandlung unzureichend und in einer Gemeinde (Gibraltar) gibt es überhaupt keine Kläranlage. In zehn weiteren Gemeinden in denen das Abwasser in empfindliche Gebiete wie Süßwasserbestände oder Flussmündungen eingeleitet wird, entsprechen die vorhandenen Behandlungsverfahren nicht den für solche Gebiete erforderlichen strengeren Vorschriften. Außerdem geht es um übermäßige Regenüberläufe in der Kanalisation von zwei weiteren Gemeinden. Derzeit werden innovative und umweltfreundliche nachhaltige Abwasserentsorgungskonzepte eingeführt, um die Lage zu verbessern. Das derzeitige Überlaufvolumen ist jedoch immer noch zu hoch, und mit einem vorschriftsmäßigen Betrieb ist nicht vor 2020 zu rechnen. Die Frist für die Inbetriebnahme vorschriftsmäßiger Abwassersammelsysteme lief Ende 2000 aus. Die Kommission hat die Angelegenheit daher jetzt an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen.

Webcode

20150409_001