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EU-Wasserrecht: zwar Fortschritte, aber auch noch Handlungsbedarf

Die EU-Mitgliedstaaten haben in den vergangenen Jahren bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie zwar deutliche Fortschritte erzielt, nach wie vor besteht aber auch noch ein erheblicher Handlungsbedarf. Dies betont die EU-Kommission in ihrer Mitte März veröffentlichten Mitteilung über die Umsetzung der EU-Wasserpolitik. Die Mitteilung basiert auf einer eingehenden Untersuchung der Umsetzung des EU-Wasserrechts durch die Mitgliedstaaten. Die Ergebnisse hat die EU-Kommission in zwei Berichten veröffentlicht. Ergänzt werden die Berichte durch eine Reihe von Empfehlungen, z. B. für eine bessere Wasserpreisgestaltung, Kontrolle der Wasserentnahme, Industrieanlagen und Maßnahmen gegen die Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft.

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20150311_001