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Grünes Licht für die Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn
Nach jahrelangem juristischem Ringen kann jetzt endlich die Renaturierung des Bodenseeufers vor Kressbronn begonnen werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Ende Februar (Az. BVerwG 7 B 13.14 vom 20. Feb. 2015) die Beschwerden der Eigentümer von Ufergrundstücken gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2013 (VGH 3 S 619/12) zurückgewiesen. Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Bodenseekreis vom 7. Dezember 2001, mit dem die Renaturierung eines ca. 725 m langen Uferstreifens zwischen dem Gemeindehafen Kressbronn und der bayerischen Landesgrenze zugelassen worden ist, sind damit rechtskräftig abgewiesen. Auf dem Uferstreifen soll in einer Breite von zehn bis 40 m Mineralboden und Kies angeschüttet werden, vorhandene Ufermauern sowie Stege und ähnliche Bauten sollen abgebrochen werden. Zudem ist auf der Anschüttung ein etwa zwei m breiter Uferweg geplant.Webcode
20150305_001
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