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Gabriel: Öffentliche Daseinsvorsorge wird durch TTIP nicht angetastet
Die Daseinsvorsorge ist ein wichtiger Baustein zur Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Ziele in Deutschland, und es muss der kommunalen Ebene wie bisher möglich sein, Aufgaben der Daseinsvorsorge nach eigenen Vorstellungen zu organisieren und durchzuführen. Das hat der vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, einberufene Beirat für die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) einmütig festgestellt. Der Beirat hat auf seiner fünften Sitzung am 19. Februar 2015 über die Sicherstellung der Daseinsvorsorge in TTIP diskutiert. Bundesminister Gabriel: „…[es] ist unser Ziel, moderne und ambitionierte Freihandelsabkommen abzuschließen, gleichzeitig aber darauf zu achten, dass die Aufgaben der Daseinsvorsorge wie bisher durch die Städte und Gemeinden vor Ort wahrgenommen werden können. Denn die Daseinsvorsorge ist ein Eckpfeiler für den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. … Es ist daher unser gemeinsames Kernanliegen, dass die Kommunen weiter das Recht haben, die Aufgaben der Daseinsvorsorge nach Maßgabe ihrer Prioritäten vor Ort zu erledigen. Weder TTIP noch ein anderes Handelsabkommen kann und darf daran etwas ändern.“ In der öffentlichen Diskussion zum TTIP-Abkommen wird vielfach die Sorge geäußert, dass TTIP zu Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung führen oder durch das Abkommen ein Druck zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen entstehen könnte. Im TTIP-Verhandlungsmandat der EU-Kommission, das auch auf Betreiben der Bundesregierung veröffentlicht wurde, ist verankert, dass die hohe Qualität der öffentlichen Daseinsvorsorge in der EU erhalten bleiben soll. In diesem Punkt sind sich die Chefunterhändler der EU-Kommission und der USA einig, was sie auch öffentlich bekundet haben. Für den Bereich der Daseinsvorsorge wird es eine besondere Regelung geben, die eine weitere Marktöffnung gegenüber den USA ausschließt. Das bedeutet, dass keine Verpflichtung zur Privatisierung geschaffen wird und die Kommunen auch dort, wo keine Monopole bestehen, unverändert ihre Aufgaben wahrnehmen können. Auch der Spielraum für künftige Maßnahmen – etwa für Rekommunalisierungen im Bereich der Daseinsvorsorge – bleibt erhalten, so das Bundeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Im TTIP-Beirat fand hierzu eine eingehende Aussprache statt. Alle Beteiligten äußerten den klaren Wunsch, dass Handelsabkommen der EU sich nicht nachteilig auf die Aufgabenwahrnehmung der Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge auswirken dürfen. Diese Position wird auch von der EU-Kommission unterstützt, die durch einen Experten vertreten war.Weiterführende Links
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20150223_002
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