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„Leipziger Modell“ zur Finanzierung der 4. Reinigungsstufe aus Mitteln der Abwasserabgabe vorgelegt

Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ hat zusammen mit der Universität Leipzig unter Leitung von Prof. Erik Gawel (UFZ) ein Gutachten für das Umweltbundesamt erstellt, wie analog zum „Schweizer Modell“ eine Finanzierung der vierten Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroschadstoffen auf Kläranlagen über die deutsche Abwasserabgabe erfolgen könnte. Die im Auftrag des Umweltbundesamts erstellte Studie geht der Frage nach, welchen Beitrag die bundesdeutsche Abwasserabgabe im Rahmen einer gezielten Minderung der Gewässerbelastung durch Mikroverunreinigungen im Wege einer Aufrüstung ausgewählter öffentlicher Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5 leisten kann. Die Autoren der Studie meinen aufgrund ihrer Ergebnisse, dass eine aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gespeiste Förderpolitik mit Selbstbehalt unter Berücksichtigung eines abgabebezogenen Selbstfinanzierungseffekts der Elimination von Mikroverunreinigungen die beste instrumentelle Kosten-Nutzen-Relation aufweist. Es wird vorgeschlagen, 75 % der jährlichen Investitionskosten (Abschreibungen, Zinsen) für einen Zeitraum von 15 Jahren bei Kläranlagen der Größenklasse 5 zu bezuschussen. Diese Förderung wäre nach Ansicht der Leipziger Wissenschaftler zu flankieren durch eine Lenkungsertüchtigung der Abwasserabgabe mit Aufkommenserhöhung, um andere Finanzierungszwecke aus dem Aufkommen und den eigentlichen Lenkungszweck der Abgabe nicht zu gefährden. Die Abwasserabgabe würde so insgesamt lenkungspolitisch ertüchtigt und erbrächte dadurch ein höheres Aufkommen, das für eine Förderung eingesetzt werden könne („Leipziger Modell“). Die Belastungswirkungen des Modells für Abgabeschuldner und Gebührenzahler werden beziffert und in der Studie verhältnismäßig bewertet. Für die Funktionalität der Abwasserabgabe im Rahmen des Modells wird jedoch die Verzahnung mit ordnungsrechtlichen Anforderungen an eine Elimination von Mikroverunreinigungen für essenziell gehalten. Diese könnten emissionsorientiert flächendeckend nach dem Stand der Technik in der Abwasserverordnung niedergelegt oder aber bewirtschaftungsorientiert gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie je nach Gewässersituation formuliert werden, so Erik Gawel und die anderen Autoren der Studie. Das Gutachten erscheint in Kürze in der Reihe Texte des Umweltbundesamts.

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20150217_003