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Kommunale Klärschlammverwertung: Verbände legen gemeinsame Eckpunkte vor
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für eine Beendigung der Klärschlammausbringung zu Düngezwecken ausgesprochen. Die Umsetzung dieser Vorgabe wird erhebliche Auswirkungen für die kommunale Wasserwirtschaft haben. Vor diesem Hintergrund hat die DWA gemeinsam mit weiteren Verrbänden grundlegende Positionen für eine künftige Klärschlammstrategie formuliert. Die „Gemeinsamen Eckpunkte zur Klärschlammstrategie“ wurden am 20. Januar 2015 veröffentlicht. Die Verbände fordern in diesem Eckpunktepapier fachlich differenzierte Regelungen und betonen, dass sie zu einer verantwortungsvollen Kreislaufwirtschaft unter Wahrung eines hohen Schutzniveaus für Umwelt und Verbraucher stehen. Das Eckpunktepapier hebt unter anderem hervor, dass qualitativ hochwertige Klärschlämme auch weiterhin landwirtschaftlich oder landschaftsbaulich verwertet werden sollten. Ein geeignetes Instrument für den Nachweis ist die Qualitätssicherung. Die Verbände haben zudem hervorgehoben, dass die Kapazitäten zur Verbrennung von Klärschlämmen in der Vergangenheit deutlich ausgebaut wurden. Es ist daher zu begrüßen, technische Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche, Klärschlamm oder Abwasser zu entwickeln, die zurzeit noch nicht wirtschaftlich nutzbar sind. Ziel der Rückgewinnung sollte ein tatsächlich nutzbares Produkt (zum Beispiel Düngemittel) sein, um den Phosphor künftig auch dann wiederverwenden zu können, wenn der Klärschlamm thermisch behandelt wird. Zudem benötigt die Branche für Investitionen in die künftig erforderliche Entsorgungsinfrastruktur einen verlässlichen rechtlichen Rahmen. Es wird insoweit mit Spannung die Novelle der nationalen Klärschlammverordnung erwartet. Das gemeinsame Eckpunktepapier wird neben der DWA unter anderem von den kommunalen Spitzenverbänden dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dem Deutschen Bauernverband (DBV) sowie dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstützt. Es wurde mit Begleitschreiben an die Bundesumweltministerin, den Bundeslandwirtschaftsminister, die Umweltministerien der Länder sowie die Umwelt- und Wasserpolitischen Sprecher der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien versandt. Das Eckpunktepapier steht im Internet zum Download bereit:Webcode
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