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Rheinland-Pfalz: neues Landeswassergesetz im Kabinett beraten

Fracking ist ein wichtiges Thema im geplanten neuen Landeswassergesetz für Rheinland-Pfalz. Der Gesetzesentwurf wurde am 3. Februar 2015 im Kabinett beraten. Das Land will mit dem neuen Gesetz Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Mineralwassergewinnungsgebieten generell untersagen. Das Gesetz räumt außerdem der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen ein. Durch Gewässerrandstreifen sollen Schadstoffeinträge vermindert werden. „Solange die mit der Fracking-Technologie einhergehenden Gefahren für Mensch und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nicht erlaubt werden. Wir nutzen daher die landesrechtlichen Möglichkeiten, um das Grundwasser vor den Risiken des Frackings zu schützen“, sagte Landesumweltministerin Ulrike Höfken (Grüne). Die Bundesregierung sei jahrelang nicht aktiv geworden und die erst vor kurzem vorgestellten Pläne der Bundesregierung gäben Anlass zur Sorge. Unter anderem wolle die Bundesregierung Fracking außerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich erlauben. Geplant sei auch eine Aufweichung des vorsorgeorientierten Gewässerschutzes zugunsten von Fracking. „Das bedeutet eine im Wasserrecht bisher nie dagewesene Aufspaltung des Grundwasserschutzes in Schutz- und Schmutzgebiete“, so Höfken. Neben Schadstoffeinträgen aus den Abwassereinleitungen der Kläranlagen rücken zunehmend flächenhafte Einträge in den Fokus des Gewässerschutzes – zum Beispiel aus der Düngung landwirtschaftlicher Flächen. Mit der neuen Regelung werden Schutzstreifen entlang eines Gewässers vorgeschrieben, wenn durch wesentliche Einträge der gute Gewässerzustand, wie ihn die EU vorschreibt, nicht erreicht wird. „Wir setzen jedoch vorrangig auf die Kooperation mit unseren Landwirten“, so Höfken.

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