Anzeige
EU-Kommission genehmigt britische Hochwasser-Rückversicherungsregelung
Die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden steht in Deutschland immer wieder auf der politischen Agenda. Dass der Staat eine solche Pflichtversicherung finanziell unterstützen kann, ohne gegen die EU-Beihilfevorschriften zu verstoßen, zeigt jetzt das Beispiel Großbritannien. Die Europäische Kommission hat Anfang Februar eine britische Rückversicherungsregelung, in deren Rahmen eine inländische Versicherung für hochwasserbedingte Schäden zu annehmbaren Preisen angeboten werden soll, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Rückversicherung („Flood Re“) wird einen Rückversicherungspool für hochwasserbedingte Schäden von Haushalten einrichten, die als besonders hochwassergefährdet gelten. Finanziert werden soll dieser Pool zum Teil über eine branchenweite Abgabe, die dem Pool einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschaffen und eine staatliche Beihilfe umfassen könnte. Die Kommission kam aber trotzdem zu dem Schluss, dass die Rückversicherungsregelung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist, da eine solche Versicherung vom privaten Markt möglicherweise nicht hinreichend angeboten würde und die Rückversicherung das Marktversagen ohne größere Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Bei dem britischen Modell handelt es sich um einen Rückversicherungspool ohne Erwerbszweck, der von Versicherern betrieben und finanziert werden soll. Die Versicherer erhalten mit Flood Re die Möglichkeit, die risikoreichsten Hochwasserschadenselemente zu einer festgesetzten Prämie auf den Pool zu übertragen. Den Bedingungen der Rückversicherung zufolge können Versicherer die Risiken bündeln. Sie werden die Versicherten wie gewohnt für die Hochwasserschäden entschädigen und dann die Kosten gegenüber dem Rückversicherungspool geltend machen. Gleichzeitig werden dem Versicherten, d. h. dem Endverbraucher, annehmbare Preise garantiert, da die Prämien für am Pool beteiligte Versicherer in ihrer Höhe begrenzt sind. Die Beteiligung an der Rückversicherung ist freiwillig, und Versicherer haben nach wie vor die Möglichkeit, derartige Risiken auf dem allgemeinen Rückversicherungsmarkt zu versichern. Die EU-Kommission hat dieses Modell nun zwar genehmigt, in ihrer Mittelung hebt sie aber hervor, dass es sich bei der Rückversicherung um eine vorübergehende Maßnahme handelt, die nach einem geschätzten Zeitraum von 20 bis 25 Jahren auslaufen soll. Anschließend dürften die Versicherer auf der Grundlage der Marktbedingungen in der Lage sein, Hochwasserversicherungen nach dem jeweiligen Risiko, aber in annehmbarer Höhe zu bepreisen, so die Kommission. Um das risikoabhängige Prämiensystem für inländische Hochwasserversicherungen nachhaltig zu gestalten, haben sich die britischen Behörden verpflichtet, während dieses Zeitraums in die Infrastruktur zu investieren, um das Hochwasserrisikomanagement im Vereinigten Königreich zu verbessern. So soll in den Jahren 2015-2016 ein spezifisches Programm zur Verbesserung des Hochwasserschutzes aufgelegt werden. Auch soll Versicherern eine Standardhochwasserrisiko-Berichtsvorlage mit Informationen über die Auswirkungen der Maßnahmen an die Hand gegeben werden, die im Bereich des Hochwasserschutzes ergriffen wurden. Damit soll die Berücksichtigung des Hochwasserrisikomanagements in Versicherungsverträgen erleichtert werden.Webcode
20150203_001
Anzeige