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Kurzstellungnahme der KLU zur Novellierung der Düngeverordnung
Die Kommission Landwirtschaft beim Umweltbundesamt (KLU) hat eine Kurzstellungnahme zur Novellierung der Düngeverordnung (DüV) abgegeben. Danach teilt die KLU die Auffassung und die Begründung der Europäischen Kommission, dass die sich derzeit abzeichnende „moderate“ Novellierung der DüV nicht ausreichen wird, um den flächendeckenden „guten Zustand“ der Gewässer zu erreichen. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass es erhebliche Vollzugsdefizite bei der DüV gibt, die deren Wirksamkeit entsprechend herabsetzen und die es daher zu beheben gilt.Webcode
20141218_001
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