Die Abwasserverordnung wurde zum 6. September 2014 geändert (Bundesgesetzblatt I, Nr. 42 vom 5. September 2014, S. 1474–1487). Neu ist unter anderem im Anhang 1 die Anforderung, dass kommunale Abwasseranlagen so errichtet, betrieben und benutzt werden sollen, dass eine energieeffiziente Betriebsweise ermöglicht wird. Außerdem wurde die Anlage „Analysen- und Messverfahren“ (zu § 4) neu gefasst. Die geänderte Verordnung trat am 6. September 2014 in Kraft.
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