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UN-Gewässer-Konvention tritt in Kraft

Am 17. August 2014 tritt die UN-Gewässer-Konvention (UN Watercourses Convention) zur verbesserten Zusammenarbeit von Flussanrainern in Kraft. „Damit gilt erstmals weltweit ein rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit an internationalen Gewässern. Dies kann auch zur Vermeidung und friedlichen Lösung zwischenstaatlicher Konflikte um die knappe Ressource Süßwasser beitragen“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) dazu. Mit der Konvention werden bisher ungeschriebene völkerrechtliche Grundsätze über das gutnachbarliche Verhalten zwischen den Anrainerstaaten grenzüberschreitender Binnengewässer verankert und fortentwickelt. Hierzu zählt die Verpflichtung zu einer ausgewogenen und angemessenen Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und zur Verhinderung beträchtlicher Schäden bei anderen Staaten im Einzugsgebiet eines gemeinsamen Wasserlaufs. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte die Konvention bereits 1997 mit breiter Mehrheit angenommen. Deutschland unterzeichnete das Übereinkommen 1998 und ratifizierte es 2006. Mit der Hinterlegung der 35. Ratifikationsurkunde durch Vietnam im Mai 2014 sind die Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt. Das bereits 1992 unterzeichnete Übereinkommen der UN ECE (United Nations Economic Commission for Europe) zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (UNECE Water Convention) wird sich nach Angaben des Bundesumweltministeriums in Kürze ebenfalls für eine weltweite Anwendung öffnen. Die Bundesregierung sieht die beiden Übereinkommen als sich sinnvoll ergänzende Instrumente und wird darauf hinwirken, die potentiellen Synergien zwischen den beiden Übereinkommen zu nutzen.

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