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EU-Gerichtshof: Griechenland wegen Mülldeponie im Meerespark verurteilt
Griechenland hat gegen das Umweltrecht der Union verstoßen, indem es die unkontrollierte Betreibung einer Mülldeponie im nationalen Meerespark von Zakynthos (Zante) nicht untersagt hat. Diese saturierte Deponie beeinträchtigt den Lebensraum der Meeresschildkröte Caretta caretta. Das stellte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil (Az. C-600/12) vom 17. Juli 2014 gegen Griechenland fest. Der nationale Meerespark von Zakynthos gehört wegen des Auftretens der Meeresschildkröte Caretta caretta seit 2006 zu den „Natura 2000“-Gebieten. Die vorhandene Deponie wird weiterhin in dem Meerespark betrieben, obwohl ihre Genehmigung und die mit dieser verbundenen Umweltklauseln 2006 abgelaufen sind.Webcode
20140806_005
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