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Bauen in Überschwemmungsgebieten – Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
Die Zulässigkeit des Bauens in Überschwemmungsgebieten nach dem Wasserhaushaltsgesetz birgt ein erhebliches Konflikt- und Streitpotenzial. Für die Beurteilung der Zulässigkeit von Bebauungsplänen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz ist am 3. Juni 2014 eine wichtige neue Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergangen (Aktenzeichen 4 CN 6.12). Nach dieser Entscheidung erfasst das Verbot von Bebauungsplänen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten nur Flächen, die erstmalig einer Bebauung zugeführt werden sollen. Bloße Überplanungen bereits bestehender Baugebiete fallen nicht unter das Verbot. In diesem Fall sind die Belange des Hochwasserschutzes im Rahmen der bauplanerischen Abwägung zu berücksichtigen. Diese und andere Fragen des Bauens in Überschwemmungsgebieten werden auch im Rahmen des DWA-Seminars „Haftung bei Gewässerunterhaltung und -ausbau“ behandelt, das am 16. Oktober 2014 in Berlin stattfindet.Webcode
20140805_001
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