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K+S darf salzhaltige Abwässer in die Werra einleiten

Der Düngemittelhersteller K+S darf vorerst weiter salzhaltige Abwässer in die Werra einleiten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte Ende Juli einen Antrag des Verbandes Hessischer Fischer e. V. auf einen Einleitungsstopp ab (Aktenzeichen: 2 B 864/14). Der Fischerverband wollte mit dem Antrag die Einleitung der salzhaltigen Abwässer bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines beim Verwaltungsgericht Kassel anhängigen Klageverfahrens unterbinden. Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel, hatte dem K+S Werk Werra Ende 2012 die Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer in die Werra bis zum 31. Dezember 2020 befristet erteilt und gleichzeitig die sofortige Vollziehbarkeit dieser Erlaubnis angeordnet. Dagegen hat der Verband Hessischer Fischer e. V. am 24. Januar 2014 Klage beim Verwaltungsgericht Kassel mit dem Ziel erhoben, die Erlaubnis aufzuheben. Über diese Klage hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden. Die Ablehnung des Antrags auf Einleitungsstopp bis zur rechtskräftigen Entscheidung basiert allerdings nicht auf sachlichen, sondern auf formalen Gründen. Das Verwaltungsgericht Kassel habe es zu Recht abgelehnt, die sog. aufschiebende Wirkung der Klage gegen die wasserrechtliche Erlaubnis des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. November 2012 wiederherzustellen und damit die Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Werk Werra der K+S KALI GmbH vorläufig zu unterbinden, weil die Klage des Verbandes Hessischer Fischer e. V. vom 20. Januar 2014 gegen diese Erlaubnis nicht innerhalb der gesetzlich festgeschriebenen Klagefrist erhoben worden sei, heißt es im aktuellen Beschluss. Da wegen Versäumung der Klagefrist die Einleitungserlaubnis für das Werk Werra durch eine gerichtliche Entscheidung nicht mehr aufgehoben werden kann, erfolgte eine inhaltliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Erlaubnis durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof nicht.

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