Anzeige

Drei-Länder-Antrag für ein bundesweites Fracking-Verbot im Bundesrat

Schleswig-Holstein, Hessen und Baden-Württemberg wollen ein bundesweites Fracking-Verbot über eine Änderung des Bundesbergrechtrechts erreichen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative soll am 11. Juli 2014 unter Federführung Schleswig-Holsteins in die Länderkammer eingebracht werden. Darüber hinaus fordern die drei Länder auch eine Reform des Berggesetzes hin zu mehr Umweltschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz. Kernpunkt des gemeinsamen Bundesratsantrags ist die Forderung nach einem bundesweiten Verbot von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten mittels umwelttoxischer Substanzen. Darüber hinaus müsse nach Auffassung der Antragsteller eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle Vorhaben der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung des Rückflusses (Flowback) von Lagerstättenwasser verpflichtend werden. Zudem sollen die bergrechtlichen Verfahren, in denen Unternehmen sich Gebiete für etwaige spätere Untersuchungen sichern (Aufsuchung und Bewilligung) durch öffentliche Bekanntmachungen und Informationen transparenter gestaltet sowie Kommunen beteiligt werden. Schließlich wollen die drei Länder eine Beweislastumkehr, damit bei Schäden durch Bergbau die Geschädigten eine ähnliche Beweissituation haben, wie im untertägigen Bergbau.

Webcode

20140701_005