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Änderung der EU-Richtlinie zum Schutz des Grundwassers veröffentlicht

Die EU hat eine neue Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung veröffentlicht (Amtsblatt der Europäischen Union vom 21. Juni 2014, L 182/25–55). Die Änderung ist binnen 24 Monaten in deutsches Recht umzusetzen. Neben gemeinsamen Grundregeln zur Bestimmung von Hintergrundwerten mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit von Schwellenwerten zu erhöhen, werden in den Anhang II Teil B Nummer 1 der Grundwasserrichtlinie nunmehr auch Nitrit (wegen des Gesamtstickstoffgehalts) und (Gesamt)-Phosphor/Phosphat aufgenommen. Zudem wird Teil C zu den vorzulegenden Informationen zu Schadstoffen und Indikatoren geändert und detaillierter geregelt.

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20140701_003