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Hamburg: DIN 1986-30:2012-02 als „Technische Betriebsbestimmung“ eingeführt
Das Bundesland Hamburg hat die Norm DIN 1986-30 Ausgabe Februar 2012 als Technische Betriebsbestimmung für Entwässerungsanlagen gemäß §15 Absatz 2 Hamburgisches Abwassergesetz eingeführt (Amtl. Anz. Nr. 45 vom 10. Juni 2014, Seite 1053–1055). Dies ersetzt die am 5. Dezember 2008 bekannt gemachte DIN 1986-30 Ausgabe Februar 2003 als Technische Betriebsbestimmung. Diese Technische Betriebsbestimmung ist damit verbindlich anzuwenden. In der Bekanntmachung wurden einige Regelungen der DIN 1986-30:2012-2 ausgenommen und zum Teil durch modifizierte Regelungen ersetzt. Dies gilt insbesondere für die Nachweisfristen für die ersten und wiederkehrenden Dichtheitsnachweise und die anzuwendenden Prüfarten für die Grundstücksentwässerungsanlagen.Webcode
20140630_004
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