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Gebührenzahler müssen Mehrkosten für Ökostrom zahlen

Die Stadt Bonn darf im Rahmen ihrer Kalkulation der Abwassergebühren auch Mehrkosten für Ökostrom berücksichtigen. Die damit verbundene Erhöhung der Gebühren müsse vom Gebührenzahler hingenommen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln a 10. Juni 2014 entschieden (Az. 14 K 502/13). Der Rat der Stadt Bonn hatte mit Beschluss vom 14. Juli 2011 beschlossen, zukünftig seine Abwasserbeseitigung mittels Ökostrom zu bewerkstelligen. Dabei ging der Rat davon aus, dass diese Umstellung zu Mehrkosten von 311 000 Euro bis 415 000 Euro pro Jahr führen werde. Umgerechnet würden sich dadurch die Gebühren um etwa einen Cent pro Kubikmeter Abwasser erhöhen. Hiergegen wandte sich der Kläger und trug vor, die Mehrkosten für Ökostrom dürften nicht an die Gebührenzahler weitergegeben werden, da die Stadt Bonn bei ihrer Kalkulation an die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden sei.

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