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Schweiz: Renaturierung erfordert Maßnahmen der Wasserkraftbetreiber

In der Schweiz müssen für die Renaturierung der Gewässer rund 1.000 Wanderhindernisse saniert und an 100 Kraftwerken die starken Schwankungen der Wasserstände abgeschwächt werden. Dies berichtet das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) auf Basis einer landesweiten Bestandsaufnahme. Die 2010 vom Parlament verabschiedeten Bestimmungen über die Renaturierung der Gewässer sehen vor, Teilstrecken von Schweizer Flüssen zu revitalisieren, entlang von Flüssen und Seeufern den Gewässern Raum zu lassen und negative Effekte der Wasserkraftnutzung zu reduzieren. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass Flüsse wieder fischgängig werden, die stark schwankenden Wasserstände bei der Rückgabe von turbiniertem Wasser in die Gewässer reduziert werden und der Geschiebehaushalt wiederhergestellt wird. Das BAFU hat die diesbezüglichen Zwischenberichte und Planungen der Kantone in den Bereichen Fischwanderung und Schwall/Sunk jetzt ausgewertet. Damit sich die Fische sowohl flussaufwärts als auch -abwärts bewegen können, müssen an voraussichtlich rund 1000 von insgesamt 1850 Querbauten von Wasserkraftwerken verschiedenste Maßnahmen umgesetzt werden. Vor allem die Abwärtswanderung bzw. der Schutz der Fische vor den Turbinen stellt laut dem BAFU eine große Herausforderung dar. Zur Behebung der Schwall-Sunk-Problematik müssen rund 100 von insgesamt 560 Kraftwerkanlagen saniert werden. Es sollen unter anderem Ausgleichsbecken gebaut werden, um den erhöhten Wasserabfluss (Schwall), der bei der Stromproduktion entsteht, aufzufangen und dosiert in die Gewässer abzulassen. Bis 2030 sollen die entsprechenden Maßnahmen abgeschlossen sein, im kommenden Jahr wird das BAFU eine Übersicht über die geplanten Maßnahmen veröffentlichen. Die Kosten der Maßnahmen tragen die Stromverbraucher. Seit 2012 erhebt die Schweiz einen Zuschlag von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze. Aus dieser Abgabe stehen jährlich rund 50 Mio. Franken zur Verfügung. Mit diesen Mitteln sollen die Kraftwerksbetreiber für ihre Maßnahmen entschädigt werden.

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