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Bundesrat stimmt AwSV zu
Der Bundesrat hat am 23. Mai 2014 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit einer umfangreichen Änderungsentschließung zugestimmt [Bundesrats-Drucksache 77/14 (Beschluss)]. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an JGS-Anlagen (unter anderem Anlage 7 zur AwSV, JGS: Jauche, Gülle, Silage) und sollen nach dem Willen des Bundesrats bei der Umsetzung der Nitratrichtlinie durch eine einheitliche bundesrechtliche Vollregelung gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen schaffen. Zudem sind auch Änderungen bei Umschlagsanlagen und Heizölverbraucheranlagen vorgesehen.Webcode
20140526_004
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