Anzeige

Bundesrat stimmt AwSV zu

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2014 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit einer umfangreichen Änderungsentschließung zugestimmt [Bundesrats-Drucksache 77/14 (Beschluss)]. Die Änderungen betreffen insbesondere die Anforderungen an JGS-Anlagen (unter anderem Anlage 7 zur AwSV, JGS: Jauche, Gülle, Silage) und sollen nach dem Willen des Bundesrats bei der Umsetzung der Nitratrichtlinie durch eine einheitliche bundesrechtliche Vollregelung gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen schaffen. Zudem sind auch Änderungen bei Umschlagsanlagen und Heizölverbraucheranlagen vorgesehen.

Webcode

20140526_004