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Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung

Am 15. Mai ist die Neufassung der EU-Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie (UVP-Richtlinie) in Kraft getreten. Mit der Neufassung soll die Abschätzung möglicher Umweltauswirkungen von Projekten vereinfacht werden. Im Mittelpunkt stehen die Risiken und Herausforderungen, die seit Inkrafttreten der ursprünglichen Regelung vor 25 Jahren hinzugekommen sind, Themen wie Ressourceneffizienz, Klimawandel oder Katastrophenabwehr wird beim Bewertungsverfahren jetzt stärker Rechnung getragen. Mit der Novellierung werden zudem Fristen für die einzelnen Phasen der Umweltprüfung eingeführt. So sollen Screening-Entscheidungen innerhalb von 90 Tagen getroffen werden. Das Screening-Verfahren zur Beurteilung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, wurde des Weiteren vereinfacht.

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20140523_001