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Schweizer Merkblatt „Gewässerraum und Landwirtschaft“
In der Schweiz müssen die Kantone bis Ende 2018 entlang von Gewässern Gebiete festlegen, die dem Gewässer- und Hochwasserschutz dienen. Die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Landwirtschaft (BLW) und Raumentwicklung (ARE), die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) sowie die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) haben dafür nun das Merkblatt „Gewässerraum und Landwirtschaft“ vorgelegt. Das Merkblatt soll eine einheitliche Auslegung von Gesetz und Verordnung gewährleisten. Es verdeutlicht die Regeln zur Harmonisierung der Abstandsvorschriften, zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung des Gewässerraums, zum Umgang mit Dauerkulturen sowie landwirtschaftlichen Anlagen im Gewässerraum und nimmt den Lösungsansatz des Bundesrates zu den Fruchtfolgeflächen auf. Dieser sieht vor, Fruchtfolgeflächen als Kompromiss zwischen der wirtschaftlichen Landesversorgung und dem Gewässerschutz anzuerkennen. Das neue Merkblatt ergänzt das bereits 2013 erschienen Merkblatt zum „dicht überbauten Gebiet“.Webcode
20140522_002
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