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Rheinland-Pfalz: Bundesregierung bremst Stromerzeugung von Kläranlagen

Mit dem Entwurf der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) drohe manchen zukunftsweisenden Innovationen, wie dem Bau neuer Schlammfaulungsanlagen auf Kläranlagen, das Aus, kritisierte Thomas Griese, Umweltstaatssekretär in Rheinland-Pfalz. Die Bundesregierung wolle, dass Betriebe die ihre Verfahren künftig umstellen, für den selbst erzeugten, sauberen Strom aus erneuerbarer Energie EEG-Umlage zahlen. „Damit werden Betriebe für ihre Investitionen in Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz bestraft und der Ausbau der Erneuerbaren Energien abgewürgt. Das ist eine Kehrtwende statt eine Energiewende“, so der Staatssekretär am 20. Mai 2014 bei der Einweihung einer Klärschlammfaulungsanlage in Saulheim. Das Ziel, 60 Prozent des Energiebedarfs in Deutschland bis zum Jahr 2050 durch erneuerbare Energien zu decken, könne so kaum erreicht werden. Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Umstellung von Kläranlagen auf Schlammfaulung. Griese stellte in Saulheim zugleich eine neue Broschüre des Landes vor, welche die umfangreichen Möglichkeiten und Potenziale der Umstellung von Kläranlagen auf die Faulungstechnik in Rheinland-Pfalz aufzeigt. Die geplante Steigerung der in Rheinland-Pfalz aus Klärgas erzeugten Strommenge von 40 000 auf 60 000 Megawattstunden im Jahr würde durch die „rückwärtsgerichtete Eigenstromregelung der Bundesregierung“ in Frage gestellt. Er forderte die Bundesregierung dringend auf, die EEG-Novelle nachzubessern.

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20140521_003