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Grüne Liga: Natürlicher Wasserhaushalt zur Verbesserung des Hochwasserschutzes

Flussauen zurückgewinnen und damit den natürlichen Wasserrückhalt verbessern, dies ist die zentrale Forderung der Grünen Liga in ihrem aktuellem Positionspapier zur Erarbeitung eines „Nationalen Hochwasserschutzprogramms“ seitens des Bundes. Die Grüne Liga, ein Netzwerk von zehn ökologischen Bewegungen – vom NABU über das Wassernetz NRW bis zum Global Nature Fund – definiert in dem Positionspapier zehn Schwerpunkte für das nationale Hochwasserwasserprogramm. So sollen vor allem mögliche Synergien von Hochwassermanagement und Natur- und Gewässerschutz genutzt werden. Dies bezieht sich vor allem auf die Einrichtung zusätzlicher Rückhalteräume. Der Wasserrückhalt soll dabei bereits in den Einzugsgebieten der größeren Gewässer beginnen. Ein wirksamer Hochwasserschutz müsse in den Quellbereichen der Zuflüsse und in den Hochwasserentstehungsgebieten beginnen, so die Grüne Liga. Die Umweltschützer fordern hierfür die Entfernung von Meliorationsanlagen in den Quellgebieten der Bäche, eine Verbesserung des natürlichen Rückhalts durch Gehölzanpflanzungen sowie das Verschließen von Entwässerungsgräben. Auch die Renaturierung von Mooren und Auen, insbesondere vor dem Hintergrund der vielfältigen ökologischen Dienstleistungen dieser Naturlandschaften, sowie die Ausweisung von Uferstreifen an Flüssen und Bächen können hierbei für die Grüne Liga zielführend sein. Nicht zu vernachlässigen ist für die Grüne Liga zudem die Landwirtschaft. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung wirke sich im gesamten Einzugsgebiet, besonders in Hochwasserentstehungsgebieten sowie in den Bach- und Flussauen, auf die Wasserrückhaltung, den Abfluss und den Stofftransport aus und erhöhe das Hochwassergefahrenpotenzial, heißt es dazu in dem Positionspapier. Die Grüne Liga plädiert daher vor allem für eine verstärkte Gründlandnutzung in Überschwemmungsgebieten. Und auch die Siedlungsentwicklung soll zukünftig stärker die Aspekte des Hochwasserschutzes berücksichtigen. Die Grüne Liga begrüßt explizit die im UMK-Beschluss formulierten Maßnahmen zur Reduzierung der Schadenspotenziale – bis hin zur Nutzungsaufgabe/Umsiedlung. Das Baurecht solle daher strikter gehandhabt, das Instrument der Raumordnung angewendet werden.

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20140502_001