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Reinigungsverfahren für PFC-haltiges Wasser erfolgreich getestet

Das bayerische Landesamt für Umwelt hat (LfU) ein neues Verfahren Reinigungsverfahrens für PFC-haltiges Grund- und Oberflächenwasser am Beispiel des Flughafens Nürnberg erfolgreich getestet. Innerhalb von zwei Jahren wurden verschiedene Verfahrensschritte in Zusammenarbeit mit dem Technologiezentrum Wasser (TZW) in Karlsruhe im Labor und in einer am Flughafen installierten Pilotanlage erforscht: Nach ausführlichen Labortests zu Filtermaterialien wurde anschließend in der Pilotanlage kontaminiertes Wasser in verschiedenen Aufbereitungsschritten über ausgewählte Filter geleitet, die u.a. per- und polyfluorierte Chemikalien auf ihrer Oberfläche binden und so das Wasser reinigen. Mit diesem in mehreren Versuchsläufen erprobten Reinigungskonzept ist es möglich, die PFC-Konzentrationen unter die Richtwerte für Grund- und Oberflächenwasser zu senken. Damit steht für die Sanierung von PFC-haltigem Wasser eine Aufbereitungstechnologie zur Verfügung, die auf bewährten und erprobten Verfahrensschritten beruht. Die für den Einsatz des Verfahrens in Nürnberg erforderlichen weiteren Daten sollen in Kürze durch ein hydrogeologisches Gutachten des Airports gewonnen werden. Die Verunreinigungen des Grund- und Oberflächenwassers im Umfeld des Flughafens Nürnberg und an anderen Standorten in Bayern sind primär auf den Einsatz von Feuerlöschschäumen zurückzuführen. Perfluorierte Chemikalien, insbesondere Perfluoroctansulfonat (PFOS), waren lange Zeit ein Bestandteil von Löschschäumen. Seit 2011 dürfen PFOS-haltige Feuerlöschschäume in der gesamten EU nicht mehr verwendet werden. Die Verwendung von PFOS für andere Zwecke wurde 2006 stark eingeschränkt. Das Forschungsprojekt zur Entwicklung von Reinigungsverfahren wurde vom LfU mit dem TZW koordiniert und in enger Zusammenarbeit mit dem Flughafen Nürnberg, dem Umweltamt der Stadt Nürnberg und dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg durchgeführt. Das bayerische Umweltministerium hat das Vorhaben mit einer Laufzeit vom 1.12.2011 bis 31.03.2014 mit 500.000 Euro gefördert.

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20140429_003