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Fehlende Bewirtschaftungspläne – EU verklagt Dänemark

Wegen weiterhin fehlender Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete des Landes hat die Europäische Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union ein Verfahren gegen Dänemark eingeleitet. Die Pläne hätten bis Dezember 2009 verabschiedet werden müssen. Da Dänemark die ursprüngliche Frist für die Einreichung der Pläne nicht eingehalten hatte, hatte die Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. 2012 verabschiedete Dänemark dann die erforderlichen Pläne. Kurz nach der Verabschiedung stellten die dänischen Gerichte jedoch fest, dass der Konsultationszeitraum, den die Behörden für Stellungnahmen zu den Entwürfen vorgesehen hatten, nach dänischem Recht zu kurz gewesen war, weshalb die Pläne annulliert wurden. Somit gab es in Dänemark auch mehrere Jahre nach Ende der Frist noch immer keine Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete. Die Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren daher wiedereröffnet.

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20140221_001