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Neue Düngeverordnung Ende 2014?
Das Bundeslandwirtschaftsministerium beabsichtigt, die Düngeverordnung bis Ende des Jahres 2014 zu novellieren. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervor (Bundestags-Drucksache 18/322). Nach den Vorgaben der EG-Nitratrichtlinie sei Deutschland „verpflichtet, die Düngeverordnung, als wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie, mindestens in vierjährigen Abständen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.“ Die Bundesregierung hat weder die Absicht, eine Abgabe auf Stickstoffdünger noch eine Sonderabgabe auf Nährstoffüberschüsse einzuführen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die vorgesehenen Änderungen der Düngeverordnung mittel- bis langfristig mit einer Verringerung des Nitrateintrages in die Gewässer zu rechnen ist. Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung sollen auch die bestehenden Regelungen über Abstände zu Gewässern weiterentwickelt und gegebenenfalls verschärft werden.Webcode
20140129_003
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