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EU-Kommission fordert Italien zur Änderung seines Wasserrechts auf
Die Europäische Kommission fordert Italien auf, sein Wasserrecht in Einklang mit den EU-Standards zu bringen. Die Mängel betreffen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht. Bei einer Konformitätskontrolle im Jahr 2009 wurde eine Reihe von Problemen festgestellt; im Mai 2010 übermittelte die Kommission daher ein Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im März 2012. Obgleich viele der ursprünglich festgestellten Probleme mittlerweile behoben sind, ergeht nun eine zusätzliche mit Gründen versehene Stellungnahme zu den Mindestanforderungen an Programme zur Berücksichtigung diffuser Quellen, die Wasserverschmutzungen verursachen können, und Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung der Einleitung von Schadstoffen. Kommt Italien seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie nicht nach, kann Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erhoben werden.Webcode
20140123_009
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