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Europäische Kommission empfiehlt Mindestgrundsätze für Fracking
Die Europäische Kommission hat am 22. Januar 2014 eine Empfehlung erlassen, mit der sichergestellt werden soll, dass beim Fracking ein angemessener Umwelt- und Klimaschutz gewährleistet ist. Die Empfehlung soll allen Mitgliedstaaten, die diese Technik anwenden wollen, helfen, Gesundheits- und Umweltrisiken zu vermeiden und die Transparenz für den Bürger zu verbessern. Sie bildet auch die Grundlage für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen für die Industrie und schafft klarere Rahmenbedingungen für Investoren. Die Empfehlung geht mit einer Mitteilung einher, die die Möglichkeiten und Probleme der Anwendung der Fracking-Technik für die Kohlenwasserstoffförderung untersucht. Beide Dokumente sind Teil einer weiterreichenden Initiative der Kommission, mit der für den Zeitraum bis 2030 ein integrierter klima- und energiepolitischer Rahmen geschaffen werden soll. Die Empfehlung, die auf bestehenden EU-Vorschriften aufbaut und sie, wo notwendig, ergänzt, fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf, · Projekte vorauszuplanen und etwaige kumulative Wirkungen zu evaluieren, bevor Genehmigungen erteilt werden, · Umweltauswirkungen und Umweltrisiken sorgfältig zu prüfen, · zu gewährleisten, dass die Bohrlochintegrität den Bestpraktiken entspricht, · die Qualität von Gewässern, Luft und Boden vor Ort zu kontrollieren, bevor die Bohrungen anlaufen, um etwaige Veränderungen feststellen und auftretende Risiken bewältigen zu können, · Emissionen in die Luft, einschließlich Treibhausgasemissionen, durch Gasabscheidung unter Kontrolle zu halten, · die Öffentlichkeit über die in den einzelnen Bohrlöchern verwendeten Chemikalien zu informieren und · sicherzustellen, dass Bohrlochbetreiber während des gesamten Projekts bewährte Praktiken anwenden. Die Mitgliedstaaten der EU werden gebeten, diese Grundsätze innerhalb von sechs Monaten anzuwenden und der Kommission ab Dezember 2014 jährlich mitzuteilen, welche Maßnahmen eingeführt wurden. Die Kommission wird die Anwendung der Empfehlung anhand eines öffentlich zugänglichen Fortschrittsanzeigers überwachen und die Lage in den verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichen. Sie wird die Wirksamkeit dieses Ansatzes in 18 Monaten überprüfen.Webcode
20140122_001
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