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Rheinland-Pfalz: Entwurf eines neuen Landeswassergesetzes vorgelegt

Der Ministerrat in Rheinland-Pfalz hat am 21. Januar 2014 den Entwurf des neuen Landeswassergesetzes im Grundsatz beschlossen. Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbandsanhörung und daran anschließend in die parlamentarische Beratung. Unter anderem soll mit dem Gesetz für Tiefbohrungen zur Erdgasgewinnung unter Einsatz chemischer Mittel die generelle Pflicht zu einem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren eingeführt werden. Dies gilt auch für die Einlagerung des Flowbacks (zurückgewonnene Fracking-Flüssigkeiten und aus dem Gestein gelöste Mineralien) im Boden. Damit müssen Antragsteller den Wasserbehörden ihr Vorhaben detailliert und unter vollständiger Offenlegung der eingesetzten Stoffe beschreiben. Wenn Gefahren für Mensch und Umwelt bestehen, darf das Fracking nicht zugelassen werden. In Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten wird die Technologie durch das neue Gesetz generell untersagt. Die Landesregierung werde sich nach den Worten von Umweltministerin Ulrike Höfken weiter dafür einsetzen, dass ergänzend auf Bundesebene eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für bergbauliche Vorhaben mit Fracking eingeführt wird. Mit dem neuen Landeswassergesetz soll in Rheinland-Pfalz der öffentlichen Wasserversorgung eine grundsätzliche Vorrangstellung gegenüber anderen Nutzungsansprüchen an den Gewässern eingeräumt werden. Schadstoffeinträge in Gewässer stammen nicht nur von Abwassereinleitungen aus Kläranlagen. Auch Einträge durch Abschwemmen oder Einsickern zum Beispiel von landwirtschaftlichen Flächen können verantwortlich dafür sein, dass der Zustand eines Gewässers nicht gut ist. Mit einer neuen Regelung über Gewässerrandstreifen soll hier konsequenter Gewässerschutz betrieben werden. Das kann im Einzelfall auch ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bedeuten. Höfken: „Wir setzen weiterhin vorrangig auf Kooperation mit unseren landwirtschaftlichen Betrieben durch viele Projekte zur gewässerschonenden Landbewirtschaftung. Aber um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, werden wir zukünftig auch das Instrument des Gewässerrandstreifens konsequenter einsetzen müssen.“

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20140121_002