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NRW legt Fördersätze für Hochwasserschutzmaßnahmen fest

In Nordrhein-Westfalen bleibt der maximale Fördersatz von 80 Prozent für Hochwasserschutzmaßnehmen 2014 erhalten. Zudem sollen die Antragsteller die Möglichkeit erhalten, ihren Eigenanteil zinsgünstig über ein neues Kreditprogramm der NRW.BANK zu finanzieren, teilte das Landesumweltministerium Ende Dezember mit. Mögliche Finanzplanungen von Deichverbänden und Kommunen sollen so weitgehend langfristig planbar und abgesichert werden. "Wenn wir unseren gemeinsamen Plan umsetzen wollen, bis 2025 die Hochwasserschutzmaßnahmen am Rhein abzuschließen, dann müssen wir zu einer Beschleunigung bei der Umsetzung der Projekte kommen", begründete Landesumweltminister Johannes Remmel die weitere Förderung. Zuständig für den Hochwasserschutz sind die entsprechenden Anrainer, also in der Regel Kommunen und Deichverbände. Die Landesregierung unterstützt die Arbeit der Kommunen sowie der Wasser- und Deichverbände. Im Rahmen des NRW-Hochwasserschutzkonzeptes werden Gefahrenlagen analysiert, vorsorgende Gegenmaßnahmen erarbeitet und auch der Einsatz im Ernstfall geplant sowie Mittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus investiert das Land im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie bis zu 80 Millionen Euro pro Jahr in die ökologische Entwicklung von Flüssen und Gewässern in der Fläche. Ziel ist es, diesen Gewässern wieder mehr Raum zu geben und teilweise historische Begradigungen wieder zurückzunehmen.

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