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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung früherer OOWV-Führungskräfte

Der Bundesgerichtshof hat am 12. Dezember 2013 im Prozess wegen Untreue die Revisionen der Angeklagten Karl-Heinz Funke und Hans-Peter Blohm, früher Vorsteher bzw. Geschäftsführer des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV), verworfen. Zudem wurde ein Freispruch von Karl-Heinz Funke aufgehoben. Ein Vorwurf der Untreue muss vor dem Oldenburger Landgericht neu verhandelt werden. Damit sind die früheren Schuldsprüche des Landgerichts Oldenburg gegen Funke und Blohm rechtskräftig. Der OOWV sieht dies als gute Grundlage, um nun seine zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Blohm hatte im Herbst 2007 eine Rechnung über 8000 Euro für ein Fest anlässlich der Silberhochzeit von Funke aus Mitteln des Wasserverbands bezahlt. Im Herbst 2008 verabredeten die Angeklagten eine Erhöhung des Gehalts von Blohm, obwohl Funke hierfür keine Kompetenz hatte. Blohm erhielt daraufhin bis Ende 2009 eine Überzahlung von mindestens 90 000 Euro. Funke und Blohm waren deswegen vom Landgericht Oldenburg zu sechs bzw. elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

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