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Neues Wassergesetz in Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 27. November 2013 das „Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg“ beschlossen. Das Gesetz ist modernisiert und führt bestehende Regelungen fort. So stärkt das Gesetz beispielsweise die Schutzzonen am Gewässerrand, denn der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Umfeld von fünf Metern wird verboten. Zudem wurden die Vorgaben für die Nutzung der Wasserkraft und der Geothermie modernisiert.

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20131216_005