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Elbvertiefung: BVerwG verzichtet vorerst auf EuGH-Einschaltung
Das Bundesverwaltungsgericht wird entgegen einer früheren Ankündigung im Rahmen der Verhandlungen um die Elbvertiefung vorerst nicht den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung einzelner Aspekte der EU-Wasserrahmenrichtlinie einschalten. Dies teilte das Bundesverwaltungsgericht Anfang Dezember 2013 bei Bekanntgabe der Verhandlungstermine mit. In den Klageverfahren von BUND und NABU zur Fahrrinnenanpassung der Elbe hat das Bundesverwaltungsgericht den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15. Juli 2014 und weitere fünf Verhandlungstage in der 29. und 30. Kalenderwoche anberaumt. Vorsorglich sind drei weitere Verhandlungstage in der 31. Kalenderwoche eingeplant. An seiner ursprünglichen Absicht, die Verfahren zunächst auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union bestimmte Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen, wie dies bereits durch Beschluss vom 11. Juli 2013 in einem Verfahren zur Weservertiefung (BVerwG 7 A 20.11) geschehen ist, hält der Senat nicht mehr fest. Im Hinblick auf eine mittlerweile durch Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 vorgenommene Planergänzung lässt sich laut dem Bundesverwaltungsgericht erst nach der mündlichen Verhandlung verlässlich beurteilen, ob diese Fragen sich in den Verfahren zur Elbvertiefung noch stellen und ob gegebenenfalls weitere Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen sind.Webcode
20131206_001
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