Anzeige
Kommunalabwasserrichtlinie: Luxemburg vom Europäischen Gerichtshof verurteilt
Luxemburg wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu finanziellen Sanktionen verurteilt (Az. C-576/11), weil es einem 2006 ergangenen Urteil des Gerichtshofs nicht nachgekommen ist, dem zufolge die Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser nicht ordnungsgemäß umgesetzt worden war. Der Gerichtshof verhängte am 28. November 2013 einen Pauschalbetrag von 2 Millionen Euro und daneben ein Zwangsgeld von 2800 Euro pro Tag des Verzugs bei der Durchführung der Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem Urteil von 2006 nachzukommen, bis zur vollständigen Durchführung des jetzt neuen Urteils. Luxemburg hatte sein gesamtes Hoheitsgebiet als „empfindliches Gebiet“ im Sinne der Kommunalabwasserrichtlinie ausgewiesen. Der Staat hatte dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie verstoßen, dass er nicht nachweisen konnte, dass eine Reduzierung des Prozentsatzes der Gesamtbelastung aus mehreren Abwasserbehandlungsanlagen von Stickstoff um mindestens 75 % erreicht worden war. Die EU-Kommission hatte deshalb 2005 eine erste Vertragsverletzungsklage gegen Luxemburg vor dem EuGH erhoben.Webcode
20131128_003
Anzeige