Anzeige
Schleswig-Holstein plant einheitliches Wasserabgabengesetz
Schleswig-Holstein fasst die bisherigen Regelungen des Grundwasserabgabengesetzes und des Oberflächenwasserabgabengesetzes in einem einheitlichen Wasserabgabengesetz zusammen. Das Kabinett in Kiel hat Anfang November 2013 ein entsprechendes Wasserabgabengesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf war zuvor in der Anhörung und wird nun weitestgehend unverändert in den Landtag eingebracht. Mit dem neuen Gesetz sollen auch die Abgabentatbestände sowie die Bagatellgrenzen an das geltende Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) und ans Europarecht angepasst werden. Zudem werden die Abgabensätze erhöht. Das Land erwartet eine Erhöhung der Einnahmen von heute 36,7 Millionen Euro um 8,3 Millionen Euro auf 45 Millionen Euro.Webcode
20131107_002
Anzeige