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Neues Gutachten zur Weiterentwicklung der Abwasserabgabe: für eine moderate Stärkung der Lenkungsfunktion

Die Abwasserabgabe leistet als ökonomischer Hebel unverzichtbare Beiträge zum Gewässerschutz. Sie sollte daher beibehalten, aber effektiver gestaltet und an veränderte Anforderungen und Bedingungen angepasst werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) und der Universität Leipzig im Auftrag des Umweltbundesamts. Die Untersuchung zeigt hierzu unterschiedliche Gestaltungsoptionen auf. Laut dem vorläufigen Abschlussbericht habe sich die Abwasserabgabe als ökonomisches Anreizinstrument in der vorsorgenden Gewässergütepolitik im Verbund mit dem Wasserordnungsrecht grundsätzlich bewährt. Von einer Erschöpfung des ökonomischen Lenkungszwecks könne keine Rede sein. Das Gutachten entwickelt und prüft daher drei verschiedene Szenarien einer Weiterentwicklung der Abwasserabgabe. Diese Szenarien unterscheiden sich in der jeweiligen Gewichtung der Ziele Lenkungsertüchtigung, Vollzugsunterstützung des Wasserrechts und Verwaltungsvereinfachung. Im Rahmen der Reformszenarien wird unter anderem die Aufnahme relevanter neuer Schadstoffe, die Ausrichtung der Abgabe an den gemessenen Einleitungen (Messlösung), die Anpassung der Abgabesätze an die Inflation, die Reduzierung von Ausnahme- und Verrechnungsmöglichkeiten, aber auch die Deckelung von Strafzuschlägen als Optionen für eine verbesserte Wirksamkeit bei der Zielerfüllung geprüft. Auch für die pauschalierten Abgaben für Niederschlagswasser und Kleineinleitungen entwickelt das Gutachten Reformvorschläge. Von einer Indirekteinleiterabgabe raten die Gutachter gegenwärtig ab. Die Abwasserabgabe wird seit 1981 erhoben. Die letzte Novellierung des Abwasserabgabengesetzes liegt fast 20 Jahre zurück. Download des Gutachtens:

Webcode

20131104_001