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Aufruf zur Stellungnahme. Explosionsschutz für abwassertechnische Anlagen. Entwurf Merkblatt DWA-M 217

Geraten Bio- oder Faulgas in die Luft oder brennbare Flüssigkeiten in die Kanalisation, kann dies zu Explosionen führen, die immense Schäden verursachen. Anlagenbetreiber müssen daher Maßnahmen ergreifen, die einen angemessenen Explosionsschutz sicherstellen. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) hat nun ein Merkblatt erarbeitet, das Grundsätze und Lösungen für den Explosionsschutz in abwassertechnischen Anlagen vorstellt. DWA-M 217 stellt die Rechtsgrundlagen sowie Hinweise für eine rechtssichere und fachlich angemessene Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben dar und gibt einen Überblick über die fachlich relevanten Aspekte beim Explosionsschutz. Das Merkblatt enthält außerdem Vorschläge zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Auf das sogenannte Explosionsschutzdokument wird ebenfalls eingegangen. Dieses ist für Anlagen vorgeschrieben, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Im Dokument müssen die Beurteilung des Gefährdungspotentials und Schutzkonzepte festgehalten werden. Unterschiede zwischen dem Betrieb von Entwässerungssystemen und Kläranlagen werden in den einzelnen Kapiteln beschrieben. Das Merkblatt richtet sich an Betreiber abwassertechnischer Anlagen. Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle entgegen. Das Merkblatt DWA-M 217 wird bis zum 31. Januar 2014 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen bitte schriftlich, möglichst in digitaler Form, an: DWA-Bundesgeschäftsstelle Dr. Stefanie Budewig Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef Tel: 02242/872 144, Fax: 02242/872 184, E-Mail: budewig@dwa.de Eine digitale Vorlage für Stellungnahmen befindet sich unter http://de.dwa.de/themen.html.

Webcode

20131031_002