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Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen des Zugangs zu Gerichten

Die Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen einer Lücke in seinen Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten für Beschlüsse, die im Kontext der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Richtlinie über Industrieemissionen gefasst wurden, ein rechtliches Überprüfungsverfahren sicherstellen. Die Kommission ist besorgt, dass die Lücken, die ihrer Meinung „im deutschen Recht in diesem Bereich offenbar bestehen“, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Gerichten beeinträchtigen könnten. Die Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in Deutschland vom November 2012 hält die Kommission für nicht ausreichend.

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20131030_006

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