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EuGH verurteilt Belgien wegen Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie

Der Europäische Gerichtshof hat Belgien wegen Verletzung der Kommunalabwasserrichtlinie zu einer Strafe von zehn Mio. € verurteilt. Zudem droht Belgien ein Zwangsgeld von 4.722 € pro Tag, falls die Gemeinden des Landes sich auch zukünftig nicht an die Vorgaben der Kommunalabwasserrichtlinie halten. Die Geldstrafe basiert auf einem Urteil von 2004. Damals hatte der EuGH entschieden, dass verschiedene belgische Gemeinden die Vorgaben der Kommunalabwasserrichtlinie nicht einhalten (Rechtssache C-533/11 vom 8. Juli 2004). Der EuGH räumt im aktuellen Urteil zwar ein, dass Belgien seitdem bedeutende Investitionsanstrengungen unternommen hat, um die Kommunalabwasserrichtlinie umzusetzen. Auf der anderen Seite rügt der EuGH aber die fehlende Behandlung von kommunalem Abwasser als besonders schwer, da Belgien sein gesamtes Staatsgebiet als empfindliches Gebiet ausgewiesen hat.

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20131022_001