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EU-Kommission leitet Überprüfung von Wasserkraftnutzungskonzessionen ein

Die EU-Kommission untersucht in verschiedenen Mitgliedsstaaten, ob es sich bei vergebenen Konzessionen für die Wasserkraftnutzung um staatliche Beihilfen handelt. Auslöser ist eine Konzessionsvergabe in Portugal. 2007 hatte Portugal dem Energieversorger EDP gegen eine Zahlung von 759 Mio. € die Konzession für die Nutzung öffentlicher Wasservorkommen zur Erzeugung von Strom verlängert. Diese Maßnahme, die nie bei der Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung angemeldet wurde, bewirkt, dass 27 Kraftwerke, auf die 27 Prozent der portugiesischen Stromerzeugungskapazitäten entfallen, für einen sehr langen Zeitraum, der in einigen Fällen erst 2052 endet, unter der Kontrolle von EDP verbleiben. Die EU-Kommission prüft nun, ob die Maßnahme EDP einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft und den Eintritt neuer Anbieter in den portugiesischen Strommarkt verhindert hat. Ferner hat die Kommission die anderen Mitgliedstaaten um vorläufige Informationen über ihre Vorschriften und Verfahren für die Erteilung oder Verlängerung von Wassernutzungskonzessionen für die Stromerzeugung ersucht. Die Prüfung erfolgt vor dem Hintergrund, dass im September 2012 mehrere Bürger bei der Kommission Beschwerde gegen mutmaßlich unzulässige staatliche Beihilfen Portugals eingelegt haben.

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20131014_002