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Nordrhein-Westfalen: Einlagerung bergbaufremder Abfälle in stillgelegten Zechen wird überprüft
Das Land Nordrhein-Westfalen will die Einlagerung bergbaufremder Abfälle in stillgelegte Zechen umfassend überprüfen lassen und dazu Anfang 2014 ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben. Das Gutachten soll auch die Frage beantworten, ob aktuell und künftig Gefährdungen insbesondere des Grund- und Oberflächenwassers im Einzugsbereich der Steinkohlenbergwerke zu befürchten sind. Zum fachlichen Meinungsaustausch über die Ergebnisse der bereits vorliegenden Gutachten zu Sonderabfällen in stillgelegten Zechen fand am 8. Oktober 2013 ein Expertentreffen unter Leitung der Staatssekretäre Dr. Günther Horzetzky (Wirtschaft) und Peter Knitsch (Umwelt) statt. Die Einlagerung bergbaufremder Abfälle in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen erfolgte nach den der Landesregierung vorliegenden Unterlagen im Wesentlichen im Zeitraum von Mitte der 1980er-Jahre bis 2006. Insgesamt wurden in dem oben genannten Zeitraum rund 1,6 Millionen Tonnen bergbaufremder Abfälle in elf Steinkohlenbergwerken eingelagert.Webcode
20131009_005
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