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BUND Hessen klagt gegen Grundwasserentnahme in Südhessen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat eine Verbandsklage gegen den Bescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Grundwasserentnahme durch das Wasserwerk Jägersburg eingelegt. Der beklagte Wasserrechtsbescheid ist nach Auffassung des BUND rechtswidrig, weil er – so der BUND - eine Zerstörung des FFH-Gebietes Jägersburger-Gernsheimer Wald und zusätzlich schwerste Schäden in weiteren europäischen Schutzgebieten zulässt. Der BUND bemängelt besonders, dass das Regierungspräsidium Darmstadt einer Erhöhung der bisherigen Fördermenge um 3,1 auf 21,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr zugelassen hat und der Bescheid keinerlei Naturschutz-Ausgleichmaßnahmen enthält. Ohne die Klage würde der Bescheid genau die Situation für 30 Jahre rechtlich absichern, die in den letzten 30 Jahren zu den verheerenden Waldschäden geführt hätten und die nach Auffassung des Hessischen Landtags durch die Beratung am Runden Tisch möglichst beendet werden sollten, führt der BUND-Landesverband aus. Denn während am Runden Tisch zur Sanierung der Grundwasserstände seit einem Jahr darüber diskutiert werde, wie künftig ein besserer Interessensausgleich gefunden werden könne, verteile das Regierungspräsidium schon langfristige Wasserrechte und beschneide zugleich Schritt für Schritt die Wassermengen, die überhaupt für eine Aufspiegelung der Grundwasserstände zur Verfügung stünden. Die im Bescheid festgelegten Beschränkungen der Grundwasserförderung und die Auflage eines forstlichen Monitorings sind für den BUND an zu tiefe Grundwasserstände gekoppelt. Auch die im Bescheid unterstellte Anreicherung des Grundwassers könne dem Wald nicht helfen, weil sie schon eingestellt werden müsse, bevor die Baumwurzeln Kontakt zum Grundwasser haben.

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20131009_003